Die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule (FvB) ist eine Schule für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung. Wir unterrichten Schülerinnen und Schüler in den drei Bildungsgängen: Regelschule, Schule für Lernhilfe, Schule für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. An unserer Schule können Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erwerben. Auch lernen bei uns Schülerinnen und Schülern mit komplexen Beeinträchtigungen. Schwerpunkte unserer schulischen Bildung liegen in den Bereichen Unterstützte Kommunikation und Förderpflege.
Als überregionales Beratungs- und Förderzentrum für den Förderschwerpunkt körperlich motorische Entwicklung (üBFZ kmE) sind wir für den Rheingau/Taunus Kreis und die Stadt Wiesbaden zuständig. Als üBFZ kmE unterstützen wir die Schulen in unserem Zuständigkeitsbereich bei der Zielsetzung, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern mit dem Förder- oder Beratungsbedarf im Bereich körperlich motorische Entwicklung einen Verbleib in der Regelschule zu ermöglichen. Die Beratungs- und Fördertätigkeit ist darauf ausgerichtet, alle mit der Beeinträchtigung einhergehenden Auswirkungen auf Lernen und Verhalten sowie auf die Lebensgestaltung zu erfassen und Hilfestellungen anzubieten. Das übergeordnete Ziel unserer Beratung besteht darin, den betroffenen Kindern und Jugendlichen, ihren Familien, Lehrkräften und weiteren Bezugspersonen Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung zu stellen, damit eine möglichst umfassende Teilhabe am schulischen und außerschulischen Leben möglich ist.
Die Arbeit unseres üBFZ kmE beruht auf folgenden Schwerpunkten:
- Beratung und Information über die vorliegende körperliche Beeinträchtigung und über mögliche Auswirkungen auf das Lern- und Leistungsverhalten
- Beratung zur Förderung der motorischen Fähigkeiten und aller damit einhergehenden Beeinträchtigungen im sensorischen, kognitiven, psychischen, emotionalen, sprachlichen und sozialen Bereich
- Beratung zu Fragen der Beschulung und Schullaufbahn
- Beratung zu spezifischen Fragestellungen (z.B. Nachteilsausgleich kmE, …)
- Notfallplanung (z.B. Epilepsie, Diabetes, ..)
- Beratung zu unterrichtsrelevanten Hilfen (z.B. Einsatz technischer Hilfen, Auswahl geeigneter Medien und Unterrichtswerke, Teilhabe am Sportunterricht oder an Schul- und Klassenveranstaltungen, …)
- Beratung zur Barrierefreiheit in Klassenraum (Arbeitsplatzgestaltung) und Schule (bauliche Maßnahmen, Rettungsplan, …)
- Beratung der Lehrkräfte bei der Erstellung von Förderplänen und der Umsetzung der Fördermaßnahmen
- Teilnahme an Gesprächen mit dem Schulträger (z.B. notwendige bauliche Maßnahmen, Anschaffung von speziellem Mobiliar, Hilfsmitteln, …)
- Beratung zu einer der körperlichen Beeinträchtigung entsprechenden Hilfsmittelversorgung
- Beratung zum Einsatz von Eingliederungshilfen nach SGB IX
- Kooperation mit Fachdiensten
- Aufzeigen von Möglichkeiten außerschulischer Hilfen und Herstellen von Kontakten
- Erstellen förderdiagnostischer Stellungnahmen
- Mitwirkung in Förderausschüssen
Das Beratungsangebot erfolgt auf Anfrage und Antrag der ratsuchenden Schule in enger Absprache mit dem zuständigen rBFZ und im Einvernehmen mit den Eltern. Schulen mit einer sonderpädagogischen Grundzuweisungen oder Förderschulen wenden sich im Einvernehmen mit den Eltern direkt an das üBFZ kmE der FvB. Auch Eltern oder Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, das üBFZ kmE der FvB direkt zu kontaktieren. Hierbei können erste Fragen gestellt werden. Den Antrag zu unserem Beratungsangebot sowie weitere Hinweise zu den für die Beratung notwendigen Unterlagen, finden Sie auf unserer hompage, Bereich üBFZ.
Nach Eingang der ausgefüllten Unterstützungsanfrage durch die Schule erfolgt ein Erstkontakt durch eine Lehrkraft unseres üBFZ kmE zur Auftragsklärung. Im Rahmen der Beratung können Unterrichtshospitationen, Unterrichtsbeobachtungen sowie Gespräche mit Lehrkräften und Eltern im Vordergrund stehen. Auch findet Diagnostik anhand vorhandener Dokumentationen, Berichte von außerschulischer Fachstellen, schulischer Unterlagen der Schülerin/des Schülers sowie zusätzlicher, kmE spezifischer Testverfahren statt. Die Durchführung eines Runden Tischs und gegebenenfalls die Feststellung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung (Förderausschuss) kann im Einzelfall erfolgen.
Die Auffälligkeiten bei Schülerinnen und Schüler, bei denen der Verdacht auf das Vorliegen eines Förderbedarfs im Bereich körperlich motorische Entwicklung (kmE) besteht, weisen ein breites Spektrum an Erscheinungsformen und Variationen auf. Manchmal deuten bereits einzelne Auffälligkeiten auf einen möglichen Förderbedarf in diesem Bereich hin.
Nicht immer lässt sich der Förderbedarf kmE nur durch äußere Auffälligkeiten erkennen.
Krankheitsbilder und „klassische“ Beeinträchtigungen von Schülerinnen und Schülern im Bereich kmE, die von unserem Angebot profitieren, sind:
- Schädigungen des Zentralen Nervensystems, einschl. des Wahrnehmungs- und Bewegungssystem, wie Cerebrale Bewegungsstörungen, Cerebrale Anfallsleiden, Querschnittslähmungen, Erkrankungen des Nervensystems
- Muskelerkrankungen
- Erkrankungen und Fehlbildungen des Stütz- und Bewegungsapparates
- Chronische Erkrankungen und Funktionsstörungen von Organen
- Chronische Hauterkrankungen
- Bluterkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
- Störungen des Immunsystems
- Genetische Syndrome
Darüber hinaus gibt es immer mehr Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen im Bereich kmE, die nicht durch ihr äußeres Erscheinungsbild, jedoch vor allem in ihrem Lern- und Arbeitsverhalten zeigen, dass sie ohne zusätzliche Unterstützungsangebote dem Unterricht nicht ihren Möglichkeiten entsprechend folgen können.
Darunter fallen Kinder und Jugendliche mit:
- Schwierigkeiten in der Wahrnehmung
- Muskelhypotonien
- Umschriebenen Entwicklungsstörungen motorischer Funktionen (UEMF)
- ADHS
- Persistierende frühkindliche Reflexe
- Frühkindlichen Entwicklungsstörungen
Woraus können sich Hinweise auf eine motorische Behinderung bzw. eine Körperbehinderung ergeben?
Zum einen können durch Fachdienste Schwierigkeiten festgestellt und dokumentiert werden:
- Im Rahmen des Einschulungsverfahrens
- Kinderärztliche Untersuchungen (auch Gesundheitsamt)
- Vorliegende ärztliche Berichte
- Vorliegende therapeutische Berichte
- Vorliegender Bericht der Frühförderung
- Beobachtungen aus Kita, Schule
- Aussagen der Eltern
- Benutzung besonderer Hilfsmittel
- Medikamenteneinnahme, Notfallmedikament
Zum anderen können Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung im Bereich körperlich motorische Entwicklung durch folgende Besonderheiten auffallen:
- Bewegungsverhalten: von extremer Unruhe bis zur Passivität, zeigen Auffälligkeiten in den Reaktionen von impulsiv bis stark verlangsamt, unsaubere Ausführung, Handlungsplanung ist oft stark eingeschränkt, wirken plump, ungeschickt, grenzüberschreitend (rempeln überall an), liegen öfter auf dem Tisch, rekeln sich, müssen immer wieder die Spannung kompensieren, zeigen teilweise unkontrollierbare motorische Verhaltensweisen, Schriftbild ist immer betroffen, ungenaues/unsauberes Arbeiten, Heftführung chaotisch, teilweise verwaschene Aussprache, …
- Körperliche Belastbarkeit oder Befindlichkeit: oft schlapp, müde, schnell erschöpft, brauchen viel Kraft für relativ wenig Ergebnis, zeigen oft schlechtere Arbeitsergebnisse, Arbeitsqualität und -quantität sind oft betroffen, vergessen viel, scheinen oft wenig mitzubekommen, sind hoch ablenkbar, haben eine geringe Konzentration und Aufmerksamkeit, Gedächtnisleistungen schwanken, wirken unorganisiert, unstrukturiert, vergesslich, zerstreut, nicht bei der Sache …
Sollten Sie Im Lernen und Verhalten eines Kindes oder Jugendlichen genannte Auffälligkeiten wahrnehmen, stellen Sie bitte eine Unterstützungsanfrage für eine individuelle Beratung an unserem üBFZ kmE. Schalten Sie uns bitte auch in Zweifelsfällen ein.
BFZ