Corona – Infos

Auch wir bleiben nicht von der Corona-Pandemie verschont…
Aktuell sind in der Schulgemeinschaft keine Coronafälle bekannt.
Wenn es in Ihrem Umfeld direkte Kontakte zu positiv getesteten Personen geben sollte, informieren Sie bitte sofort die Schule!
Bitte denken Sie nach wie vor daran, ihre Kinder mit Krankheitssymptomen (wie zum Beispiel Husten, Schnupfen, Bauchschmerzen und Durchfall) zum Schutz aller zuhause zu lassen.
Mit der Einführung der verschärften Coronabestimmungen ab dem 9. 11.2020 sind alle Schülerinnen und Schüler und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts zu tragen. Bitte denken Sie auch weiterhin an eine ausreichende Ausstattung mit den bekannten, für ihr Kind passenden, Schutzmaßnahmen (Masken, Handtücher, Frühstücksutensilien).
Eltern- und Beratungsgespräche können zurzeit nur telefonisch stattfinden. Nur in ganz dringenden Fällen ist ein Gespräch möglich.
Praktika und Hospitationen sind zurzeit leider nicht möglich
In den folgenden Links finden Sie weitere Informationen des Hessischen Kultusministeriums zur Organisation des neuen Schuljahres 2020/21,
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-eltern/brief-die-eltern-und-erziehungsberechtigten-zur-organisation-des-neuen-schuljahres
allgemeine Informationen zu Corona
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona
sowie den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hygieneplan_6.0_anlage_4_umgang_mit_krankheits-_und_erkaeltungssymptomen_bei_kindern_und_jugendlichen.pdf


Sie werden umgehend über die Klassenleitungen informiert, sollte es zu erneuten Änderungen kommen.
Ausnahmen
Für Schülerinnen und Schüler, die der Risikogruppe angehören ist eine Aufhebung der Präsenzpflicht in Ausnahmefällen möglich. Sollten sie erwägen, Ihr Kind vom Präsenzunterricht freizustellen, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
Dieses ärztliche Attest muss bestätigen, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 aufgrund der besonderen individuelle Dispositionen Ihres Kindes die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Ihr Kind mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand lebt.
Bitte teilen Sie uns schriftlich und mit entsprechendem ärztlichem Attest mit, ob Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Die Schüler*innen, die zum Infektionsschutz zuhause bleiben, erhalten Angebote des Distanzlernens.
Bleiben Sie gesund!

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